Die Omnibus-Verordnung 2025 stärkt die ESG-Regulierung und unterstützt die Ziele des EU-Green Deals. Sie vereint und erweitert bestehende Regelwerke wie CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD und ESRS zu einem einheitlichen Rahmen. Unternehmen erhalten dadurch mehr Flexibilität und konkrete Erleichterungen bei der Umsetzung nachhaltiger Geschäftspraktiken. Die Verordnung wirkt als Katalysator für langfristige ESG-Strategien und eine klimaneutrale europäische Wirtschaft.
Die Omnibus-Verordnung 2025, die am 3. April 2025 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der ESG-Regulierung und zur Unterstützung der Ziele des EU-Green Deals dar. Sie vereint und erweitert bestehende rechtliche Rahmenwerke wie die CSRD, die EU-Taxonomie, die CSDDD und die ESRS, um eine kohärente, flexible und umfassende ESG-Regulierung zu schaffen. Diese Regelungen bieten Unternehmen einen praxisorientierten, flexiblen Rahmen, um den wachsenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Transparenz gerecht zu werden. Durch die konkreten Fristverlängerungen und Anpassungen wird der Übergang zu nachhaltigen Geschäftspraktiken für Unternehmen jeder Größe erleichtert. Die Verordnung stellt ein zentrales Element des EU-Green Deals dar, der auf eine klimaneutrale europäische Wirtschaft abzielt, und fungiert als Katalysator für die Entwicklung langfristiger ESG-Strategien. Sie ermöglicht es Unternehmen, die EU-Nachhaltigkeitsziele effizient und flexibel umzusetzen, ohne Gefahr zu laufen, gesetzliche Anforderungen zu verfehlen.
Flexibilität durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie
Ein zentrales Element der Verordnung ist die „Stop-the-Clock“-Richtlinie, die Unternehmen Fristverlängerungen für bestimmte ESG-Maßnahmen gewährt. Diese Flexibilität fördert den Übergang von einem Compliance-Ansatz hin zu einem strategischen ESG-Management, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Datenmanagement & IT-Infrastruktur: Unternehmen erhalten mehr Zeit, skalierbare ESG-Reporting- und Analysetools zu entwickeln, die eine präzise und effiziente Verarbeitung von ESG-Daten ermöglichen.
- Governance & Organisationsentwicklung: Die Verordnung erleichtert die tiefere Integration von ESG-Zielen in die Unternehmenskultur und -strategie für eine nachhaltige Veränderung.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verlängerte Fristen ermöglichen die Erstellung qualitativ hochwertiger ESG-Berichte, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern stärken.
Die Omnibus-Verordnung 2025 ermöglicht es Unternehmen, ihre ESG-Strategien effizient an den EU-Green Deal anzupassen. Mit Fristverlängerungen und vereinfachten Prozessen können nachhaltige Praktiken etabliert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Auswirkungen der Omnibus-Verordnung 2025 auf ESG-Richtlinien
Mit der Omnibus-Verordnung 2025 (EU) 2023/2775 wird die europäische ESG-Regulierung weiterentwickelt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinheitlichen und den administrativen Aufwand zu verringern. Gleichzeitig erhalten Unternehmen mehr Flexibilität bei der Umsetzung ihrer ESG-Strategien, was ihnen ermöglicht, effizienter auf die regulatorischen Anforderungen zu reagieren und ihre langfristigen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die konkreten Änderungen umfassen:
CSRD – Neudefinition der Berichtspflichten
Mit der Omnibus-Verordnung wurden wesentliche Änderungen an der CSRD vorgenommen:
- Verschiebung der Berichtspflichten
– Welle 2: Berichtspflicht ab 01.01.2027 (erste Berichterstattung bis 2028).
– Welle 3: Berichtspflicht ab 01.01.2028 (erste Berichterstattung bis 2029). - Erweiterung der Zielgruppen und Schwellenwerte (ab 2025)
Unternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
– 1.000+ Mitarbeitende,
– 50 Mio. € Umsatz,
– 25 Mio. € Bilanzsumme. - ESG-Datenoffenlegung (ab 2025)
Alle berichtspflichtigen Unternehmen müssen ihre ESG-Daten gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. - Wesentlichkeit: Berichterstattung nur zu relevanten ESG-Aspekten.
- Opt-in-Modell für KMU: Freiwillige Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen zur Vorbereitung auf kommende Anforderungen.
- Aktualisierte Wellen der CSRD-Berichtspflicht
– Welle 1 (ab 2024): Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Schwellenwert: 500+ Mitarbeitende.
– Welle 2 (ab 2027): Große Unternehmen, mindestens 2 der folgenden Kriterien: 250+
Mitarbeitende, 40 Mio. € Umsatz, 20 Mio. € Bilanzsumme.
– Welle 3 (ab 2028): Unternehmen mit signifikanter Präsenz in der EU, Schwellenwert: 1.000+
Mitarbeitende, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme in der EU.
– Welle 4 (ab 2026): Börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute, firmeneigene Versicherer, Opt-out bis spätestens 2027.
ESRS – Mehr Flexibilität und weniger Komplexität
- Selbstbestimmung der Wesentlichkeit: Unternehmen können nun selbst entscheiden, welche ESG-Themen für ihre Tätigkeit von Bedeutung sind.
- Abschaffung sektorenspezifischer Standards: Der Wegfall von branchenspezifischen Vorgaben gibt Unternehmen, die in mehreren Sektoren tätig sind, mehr Freiraum bei der Berichterstattung.
- Minimum Safeguards: Grundlegende Nachhaltigkeitsprinzipien wie der Schutz von Menschenrechten und Umwelt bleiben verpflichtend, um Greenwashing zu verhindern.
EU-Taxonomie – Praxisorientierte Anforderungen
- Berichtspflicht für größere Unternehmen: Nur Unternehmen mit einem Umsatz von über 450 Millionen Euro und mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind zur Berichterstattung verpflichtet.
- Teilkonformität: Unternehmen können ihre Fortschritte in Bezug auf die Erfüllung der Taxonomie-Kriterien berichten, ohne sofort vollständige Konformität nachweisen zu müssen.
- Klarere DNSH-Kriterien: Die Kriterien zur Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen wurden präzisiert, um Unternehmen die Einhaltung zu erleichtern und den administrativen Aufwand zu reduzieren.
- Greenwashing-Vermeidung: Durch die Einführung von Minimum Safeguards wird das Risiko von Greenwashing reduziert, sodass nur echte nachhaltige Praktiken anerkannt werden.
CSDDD – Realistischere Anforderungen für die Lieferkette
- Fokussierung auf direkte Zulieferer: Die Risikoanalyse wird nun auf direkte Zulieferer konzentriert, statt auf die gesamte Lieferkette. Dies verringert den Aufwand und ermöglicht eine gezieltere Identifikation von Risiken.
- Verlängerte Umsetzungsfrist: Unternehmen haben nun bis 2028 Zeit, die Vorgaben der Lieferkettensorgfaltspflicht umzusetzen. Der Fokus liegt auf der Effizienz und Wirkung der ergriffenen Maßnahmen.
Diese Anpassungen sollen den Unternehmen eine vereinfachte und flexiblere Umsetzung der ESG-Berichterstattung ermöglichen, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass grundlegende Nachhaltigkeitsprinzipien wie der Schutz von Menschenrechten, Umwelt und die Vermeidung von Greenwashing eingehalten werden.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Die Omnibus-Verordnung 2025 bietet Unternehmen entscheidende Impulse für die strategische Ausrichtung ihrer ESG-Strategien. Durch die Einführung von Fristverlängerungen und flexiblen Vorgaben erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsziele nachhaltig und effizient zu integrieren, wodurch sie ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit sichern können.
Flexibilität und strategische Anpassung
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie verschafft Unternehmen mehr Zeit, ihre ESG-Strategien zu entwickeln und tief in die Unternehmensstruktur zu integrieren. Diese Fristverlängerung bietet den nötigen Spielraum, um IT-Systeme zu optimieren und Dateninfrastrukturen so zu gestalten, dass sie eine langfristige und fundierte ESG-Analyse unterstützen. Dies ermöglicht eine präzise Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen, die in die Unternehmensführung integriert sind.
Anpassung der Berichtspflichten
Durch die CSRD wird die ESG-Berichterstattung deutlich erweitert. Unternehmen müssen nun eine detailliertere und umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung liefern, was ihnen erlaubt, ihre ESG-Aktivitäten transparenter und gezielt gegenüber Investoren und anderen Stakeholdern zu kommunizieren. Diese Neudefinition der Berichtspflichten eröffnet den Unternehmen die Möglichkeit, sich durch eine klare und glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie zu differenzieren.
Gestärkte Autonomie bei der ESG-Berichterstattung
Mit den ESRS haben Unternehmen mehr Freiheit bei der Auswahl relevanter ESG-Kriterien. Diese größere Autonomie erleichtert eine präzisere und fokussierte Berichterstattung, die besser auf das spezifische Geschäftsmodell und die Branche zugeschnitten ist. Diese flexiblere Handhabung reduziert bürokratische Hürden und ermöglicht eine authentische und effektive ESG-Strategie.
Steuerung durch die EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie dient Unternehmen als wichtiges Steuerungsinstrument für die Klassifizierung nachhaltiger Aktivitäten. Durch die Anpassung an die Taxonomie können Unternehmen nicht nur ihre Umwelt- und Sozialstandards verbessern, sondern auch von neuen Finanzierungsmöglichkeiten profitieren, wie z.B. grünen Anleihen oder Nachhaltigkeitsfonds. Der schrittweise Übergang zur vollständigen Konformität fördert eine nachhaltige Entwicklung, ohne sofortige Anpassungslasten zu erzeugen.
Lieferkettenverantwortung und Risikomanagement
Die CSDDD legt klarere Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferkettenverantwortung fest. Eine fokussierte Analyse von ESG-Risiken entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht es Unternehmen, Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Die verlängerte Frist bis 2028 gibt den Unternehmen ausreichend Zeit, nachhaltige und transparente Lieferketten aufzubauen, was zu einer insgesamt besseren Resilienz und Risikominderung führt.
ESG als strategische Chance
Die Omnibus-Verordnung 2025 macht ESG nicht nur zu einer regulatorischen Pflicht, sondern zu einer strategischen Investition. Durch eine gut umgesetzte ESG-Strategie können Unternehmen nicht nur ihr Markenimage stärken, sondern auch ihre Position als attraktiver Arbeitgeber für talentierte Fachkräfte ausbauen. Dies trägt nicht nur zur Mitarbeiterbindung bei, sondern stärkt auch die langfristige Resilienz des Unternehmens. Zudem fördert eine starke ESG-Strategie das Vertrauen von Investoren und schafft Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen.
Fazit
Die Omnibus-Verordnung 2025 gibt Unternehmen die Möglichkeit, ESG als zentralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie zu etablieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Die Kombination aus erweiterten Fristen, flexibleren Anforderungen und einer stärkeren Fokussierung auf nachhaltige Entwicklung stellt sicher, dass Unternehmen ihre ESG-Ziele effizient umsetzen können, während sie gleichzeitig ihre Marktposition und Resilienz stärken. ESG wird somit zu einem Schlüsselfaktor für Unternehmen, die in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft erfolgreich agieren möchten.
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- Umsetzung von CSRD, ESRS und EU-Taxonomie: Unterstützung bei der Erfüllung neuer Berichtspflichten und transparenter ESG-Datenstrategie.
- Readiness-Checks und Gap-Assessments: Analyse und Optimierung Ihrer ESG-Strategie.
- Change-Management und Schulungen: Begleitung durch den Transformationsprozess und Förderung einer nachhaltigen ESG-Kultur.
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