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Sustainability findet immer mehr Bedeutung durch die Gesetzgebung

Finance Sustainability

CSR EU Richtlinie: Gleichstellung von nichtfinanzieller und finanzieller Berichterstattung. Wir begleiten Sie bei der Erweiterung Ihres Berichtes!

Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Die Änderungen im Entwurf sehen eine Gleichstellung von nichtfinanzieller und finanzieller Berichterstattung. Dies soll für Transparenz im Bezug auf die Nachhaltigkeit der berichtspflichtigen Unternehmen sorgen und auch die Zweiklassengesellschaft zwischen den beiden Kategorien auflösen. Ab der Berichtsperiode 2023 sind in Deutschland mehrere tausend Unternehmen verpflichtet auch außerhalb der Finanzen zu berichten.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen sind seit 2017 in der EU verpflichtet, diesen Weg zu gehen. Durch die Änderungen der Satzung soll auch hier auf die Kritik von Investoren und Stakeholdern eingegangen werden z.B. eine Vergleichbarkeit der Berichte über Unternehmen hinweg zu schaffen oder auch eine Verlässlichkeit und Aussagekraft in die Ermittlung der nichtfinanziellen Kennzahlen zu bringen. Zusätzlich war bemängelt worden, dass nicht der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu klein ist.

Die EU hat sich dieser Kritik angenommen und reformiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Es sollen eindeutige Verantwortlichkeiten von der Erstellung über die Überwachung bis hin zur Prüfung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert werden. Auch die Angleichung an EU Action Plan on Sustainable Finance / EU Green Deal erfolgt im gleichen Zuge. Dies soll über alle Branchen hinweg zu einer eindeutigen Aussagekraft führen.

Die wichtigsten Änderungen im kurzen Überblick:

Erweiterung der Berichtspflichtigen

Künftig werden mehr Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht erstellen und publizieren müssen. Die Größe des Unternehmens steht weiterhin im Fokus und wurde von 500 Mitarbeitern auf 250 Mitarbeiter gesenkt. Diese Änderung wirkt sich sehr stark auf mittelständische und familiengeführte Unternehmen aus.

Erweiterung der Berichtsinhalte

Durch verbindliche Standards soll der CSR-Bericht nicht nur eine Vereinheitlichung über die Wirtschaft hinweg erfahren, sondern auch von der qualitativen hin zur quantitativen Berichterstattung erfolgen. Hierfür sollen dann auch entsprechende Kennzahlen erhoben und berichtet werden.

Verantwortung bei Entscheidern und Aufsichtsrat, sowie externe Prüfung

Einige Unternehmen messen schon deren Entscheider anhand von Nachhaltigkeitskennzahlen. Durch die angepeilte EU Richtlinie soll das Management einer Unternehmung verbindlich in die Verantwortung für die Sustainability Berichte. Somit soll die Zuständigkeit in einem Unternehmen klar im Top Management verankert werden. Durch die Aufnahme von Nachhaltigkeitskennzahlen in den Bericht führt auch hier der Bilanzeid zur Verantwortung. Der Aufsichtsrat dient dabei weiterhin als Kontrollgremium. Zusätzlich soll der Bericht den externen Prüfungspflichten unterliegen und somit durch externe Prüfer verifiziert werden. 

Insgesamt wird der ambitionierte Zeitplan Unternehmen vor großen Herausforderungen stellen. Wenn der Vorschlag in 2021 nach Plan noch verabschiedet wird und die Mitgliedsstaaten 2022 die Richtlinien in Nationales Recht umgewandelt haben, dann treten die Änderungen schon für die Berichtsperiode von 2023 in Kraft.

Wir beraten Sie mit unserem spezialisierten Reportingwissen und begleiten Sie gerne auf dem Weg die Bilanz um nichtfinanzielle Kennzahlen zu erweitern.

Weiterführende Information:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_1804