Die EU-Verordnung 2023/1115, bekannt als EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), stellt einen Meilenstein im Kampf gegen globale Entwaldung dar. Seit Juni 2023 in Kraft, verpflichtet sie Unternehmen dazu, nachzuweisen, dass die von ihnen in die EU importierten Rohstoffe und Produkte nicht aus Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Ziel ist es, Entwaldung weltweit zu stoppen, die EU-Klimaziele zu unterstützen und nachhaltige Lieferketten zu fördern.
Die EUDR ist Teil des EU-„Green Deal“ und der Biodiversitätsstrategie. Sie ersetzt und erweitert die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) mit einem umfassenden Ansatz, der mehrere Rohstoffe und Produktgruppen umfasst. Getrieben wird die Verordnung vom steigenden Druck durch NGOs, Investoren und Verbraucher, die nachhaltige und transparente Lieferketten fordern, sowie von den dringenden Herausforderungen des Klimawandels und Biodiversitätsverlusts.
Unternehmen aller Größen, von Großkonzernen bis zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sind verpflichtet, die neuen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten rechtskonform umzusetzen.
Die EUDR umfasst eine Vielzahl von Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen:
Adressaten sind:
KMU unterliegen gestaffelten Pflichten und verlängerten Übergangsfristen.
Unternehmen müssen ein umfassendes, dokumentiertes Due Diligence System (DDS) einrichten, das folgende Elemente umfasst:
Wichtig ist, dass keine Aggregation oder Aufrechnung über verschiedene Chargen hinweg erlaubt ist – jeder Import muss einzeln rückverfolgbar sein.
Die Verordnung sieht strenge Kontrollen durch nationale Behörden vor. Die Prüfquoten steigen schrittweise, bis zu 9 % der Lieferungen aus Hochrisikoländern können kontrolliert werden, einschließlich Satellitenüberwachung und Audits.
Verstöße werden sanktioniert mit Bußgeldern von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, Beschlagnahmungen und gegebenenfalls Handelsverboten. Zusätzlich sind öffentliche Berichte über Verstöße vorgesehen.
Die EUDR verlangt eine bisher nie dagewesene Transparenz und Nachverfolgbarkeit auf Flurstück-Ebene. Unternehmen müssen umfangreiche GIS- und IT-Systeme für die Geodatenverarbeitung implementieren und ihre Lieferketten digital abbilden.
Die Verpflichtung zur detaillierten Risikoanalyse und zur aktiven Risikominderung bedeutet einen Paradigmenwechsel: Statt nur Reaktionen sind proaktive Maßnahmen gefordert, wie z. B. Lieferantenwechsel oder die Nutzung von Satellitendaten.
Für viele Unternehmen bedeutet das eine umfassende Umgestaltung der Lieferkettensteuerung, ein professionelles Lieferantenmanagement sowie Schulungen und organisatorische Anpassungen.
Die Anpassung an die EUDR wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor, stärkt ESG-Profile und erleichtert den Zugang zu nachhaltigem Kapital.
Die EU-Entwaldungsverordnung setzt mit ihrer umfassenden, technisch anspruchsvollen Regulierung neue Standards für globale Nachhaltigkeit und Lieferkettenverantwortung. Unternehmen müssen jetzt handeln, um Fristen einzuhalten und Strafen zu vermeiden. Die Verordnung bietet aber auch Chancen, durch transparente und nachhaltige Lieferketten das eigene Geschäftsmodell zukunftssicher zu gestalten.
Die Anforderungen an Geolokalisierung, Due Diligence und Dokumentation verlangen Investitionen in IT, Prozesse und Organisation. Die EUDR ist damit ein regulatorischer und strategischer Wendepunkt im internationalen Handel – mit Wirkung weit über die EU-Grenzen hinaus.
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