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Lesezeit: 4 Minuten
Geschrieben von: INSIRE Consulting
5. März 2026

INSIRE informiert - ESG-Updates | Februar

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Omnibus I im Amtsblatt: Der regulatorische Rahmen steht

Am 24. Februar 2026 nahm der Rat der EU den finalen Text der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 an. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 26. Februar 2026. Das Inkrafttreten ist für den 18. März 2026 vorgesehen.

Die Richtlinie ändert in einem Rechtsakt die CSRD, die CSDDD, die EU-Bilanzrichtlinie und die Abschlussprüfungsrichtlinie.


CSRD-Update: Neue Schwellenwerte, neuer Zeitplan

Mit der Omnibus-I-Richtlinie ändern sich die CSRD-Anforderungen grundlegend. Der Anwenderkreis wird um geschätzt 80–90 % reduziert. Was ändert sich konkret?

  • Neue Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz (kumulativ).
  • Kapitalmarktorientierte KMU: Vollständig aus dem Anwendungsbereich gestrichen.
  • Erstanwendung: Geschäftsjahr 2027 (Berichte in 2028).
  • Prüfungsniveau: Dauerhaft nur Limited Assurance – kein Übergang zu Reasonable Assurance.
  • Value Chain Cap: KMU in der Wertschöpfungskette müssen maximal Informationen im Umfang des freiwilligen VSME-Standards bereitstellen.
  • Wahlrecht der Mitgliedstaaten: Welle-1-Unternehmen, die unter die neuen Schwellenwerte fallen, können für GJ 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreit werden.
  • Umsetzungsfrist: 19. März 2027. 

ESRS: Finanzaufsichtsbehörden warnen vor dauerhaften Datenlücken

Im Februar 2026 veröffentlichten ESMA, EBA und EZB ihre Stellungnahmen zu den von EFRAG am 3. Dezember 2025 vorgelegten vereinfachten ESRS. Die Datenpunkte sollen um rund 61–70 % reduziert werden. Kernaussagen der Aufsichtsbehörden:

  • ESMA (17. Februar 2026): Die vereinfachten ESRS sind nur „teilweise geeignet", Anlegerschutz und Finanzstabilität zu gewährleisten. Dauerhafte Erleichterungen schaffen blinde Flecken bei quantitativen Daten.
  • EBA (17. Februar 2026): Erleichterungen sollten auf drei Jahre befristet werden (bis GJ 2029). Die Streichung des GHG-Intensitäts-Verhältnisses (E1-6) sei besonders problematisch für Banken.
  • EZB (18. Februar 2026): Die Vereinfachung reduziert die Transparenz für Investoren erheblich. Die Kombination aus weniger Datenpunkten und kleinerem Berichterkreis verschärft die Datenverfügbarkeitsproblematik. 

CSDDD: Massiv eingeschränkter Anwendungsbereich

Die CSDDD erfährt durch die Omnibus-I-Richtlinie tiefgreifende inhaltliche Änderungen. Der Anwenderkreis sinkt um circa 70 %. Was ändert sich konkret?

  • Neue Schwellenwerte: Mehr als 5.000 Beschäftigte UND mehr als 1,5 Mrd. € weltweiter Nettoumsatz (zuvor: 1.000 Beschäftigte / 450 Mio. €).
  • Einheitlicher Anwendungsbeginn: 26. Juli 2029 (statt dreistufiger Einführung).
  • Klimatransitionspläne: Pflicht wurde vollständig gestrichen.
  • Zivilhaftung: EU-weite Regelung entfernt – Verantwortung liegt bei den 27 nationalen Rechtsordnungen.
  • Bußgelder: Gedeckelt auf maximal 3 % des weltweiten Nettoumsatzes (zuvor: mindestens 5 %).
  • Prüfzyklus: Von jährlich auf alle fünf Jahre verlängert.
  • Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: 26. Juli 2028.

Deutschland: CSRD-Umsetzung weiterhin ausstehend

Über 18 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist hat Deutschland die CSRD noch immer nicht in nationales Recht überführt. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission läuft seit September 2024. Das BMJV hatte die formelle Verabschiedung der Omnibus-Richtlinie abgewartet. Laut DRSC-Meldung vom 26. Februar 2026 wird die Beratung in den Bundestagsausschüssen nun fortgesetzt.

Der Februar 2026 markiert einen regulatorischen Wendepunkt. Mit dem Inkrafttreten der Omnibus-I-Richtlinie am 18. März ändern sich Anwenderkreis, Berichtsinhalte und Fristen bei CSRD, CSDDD und ESRS grundlegend. Gleichzeitig zeigen die Stellungnahmen der EU-Finanzaufsichtsbehörden, dass die Vereinfachung nicht ohne Risiken für die Datenqualität und Investorentransparenz bleibt.

INSIRE unterstützt Unternehmen dabei, 

  • die neuen Schwellenwerte und Berichtspflichten auf ihre spezifische Situation zu bewerten,
  • Wesentlichkeitsanalysen und Reporting-Prozesse an die vereinfachten ESRS anzupassen,
  • die CSDDD-Anforderungen frühzeitig in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren,

Erfahren Sie hier mehr über Sustainability ESG

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