Die regulatorische Landschaft im Sustainability - Reporting entwickelt sich dynamisch sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.
INSIRE informiert sie zu den aktuellen Entwicklungen:
CSRD & ESRS
- Öffentliche Konsultation zu den ESRS-Exposure Drafts läuft bis 29.09.2025.
- „Quick-fix“-Anpassungen entlasten bereits berichtspflichtige Unternehmen (Wave 1).
- Finale ESRS-Version wird für Oktober 2025 erwartet.
EU-Taxonomie
- Delegierte Verordnungen und Anpassungen zu Offenlegungspflichten seit Juli 2025 in Kraft.
- Fokus: Vereinfachung durch Materialitätsprinzip & Anpassungen im DNSH-Kriterium.
- Weitere Konsultationen geplant ab 2026.
CSDDD
- Umsetzungsfrist in nationales Recht verschoben auf 26.07.2027.
- Unternehmen erhalten mehr Zeit zur Vorbereitung auf Lieferketten-Sorgfaltspflichten.
Omnibus-Vorschlag
- Ziel: Vereinfachung & Entlastung für Unternehmen bei CSRD, Taxonomie und CSDDD.
- Enthält u. a. einen „Stop-the-Clock“-Mechanismus für bestimmte Berichtspflichten.
EUDR (Entwaldungsverordnung)
- Inkrafttreten ab Januar 2026 bleibt bestehen.
- Unternehmen mit Agrarrohstoffen müssen Due-Diligence-Prozesse rechtzeitig aufsetzen.
Nationale Entwicklungen in Deutschland
Entwurf zur Umsetzung der CSRD
- Bundesregierung legt Referentenentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsetzG) vor.
- 1:1-Übertragung der EU-Richtlinie in deutsches Recht – kein „Gold-Plating“.
- „Stop-the-Clock“-Regelung: Wave 2 & Wave 3 Unternehmen erhalten zwei Jahre Aufschub.
- Entlastung Wave 1: Unternehmen mit 501–1.000 Beschäftigten sind erst ab GJ 2027 berichtspflichtig.
- Integration: Nachhaltigkeitsinformationen werden verbindlicher Bestandteil des Lageberichts.
- Prüfungspflicht: Einführung einer eingeschränkten Prüfung („Limited Assurance“).
- ➡️ Erwartet wird eine Verabschiedung noch 2025 – die erste Welle bleibt ab GJ 2025 berichtspflichtig.
Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- BMAS legt am 28. Juli Referentenentwurf zur Reform des LkSG vor.
- Ziel: Bürokratiearme, vollzugsfreundliche Umsetzung bei gleichem Schutzniveau.
- Hintergrund: Die EU-Richtlinie (CSDDD) gilt ab 2027, bis dahin Übergang über angepasstes LkSG.
- Wesentlicher Punkt: Abschaffung der externen Berichtspflicht – Unternehmen müssen künftig keine eigenständigen LkSG-Berichte mehr veröffentlichen.
Relevanz für Unternehmen
- Fristen verschieben sich, der Erwartungsdruck an Datenqualität & Transparenz bleibt jedoch hoch.
- Integration der Nachhaltigkeitsberichte in den Lagebericht führt zu engerer Verzahnung mit Finanzberichterstattung.
- Lieferkettenanforderungen werden vereinfacht, bleiben aber weiterhin ein Kernthema für Risiko- und Compliance-Management.
Fazit
Mehr Klarheit bei Zeitplänen, weniger Bürokratie aber keine Absenkung des Schutzniveaus. Unternehmen sollten jetzt Prozesse prüfen, Reportingstrukturen anpassen und die Integration in die Finanzberichterstattung vorbereiten.
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