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SAP S/4HANA for Group Reporting 2402 Release – GRDC: Automatische Generierung des Rückverfolgbarkeitsprotokolls

Zur Erinnerung: Rückverfolgbarkeitsprotokolle ermöglichen es Ihnen, generierte Mengen bis zu den Quelldaten zurückzuverfolgen, einschließlich der Zuordnungsregeln, die sie erstellt haben. Sie sehen dort die Zeilen aus dem Uploadfiles, korrespondierende Zeilen aus dem Mappingfile und die Ergebniszeile. Bei der manuellen Ausführung des Zuordnungsauftrages war es möglich, die Option „Mit Rückverfolgbarkeitsprotokoll“ auszuwählen.

Mit GRDC können Sie Zuordnungsaufträge auch so planen, dass sie automatisch, basierend auf einer festgelegten Zeit und einem Wiederholungsmuster, ausgeführt werden.

Mit dem Release 2402 haben Sie die Möglichkeit bekommen, Rückverfolgbarkeitsprotokolle für geplante Aufträge und Push-API zu generieren. Dafür können Sie nun in der Jobdefinition die Option aktivieren.

Dann wird der User nicht in der Lage sein, das Mapping ohne dieses Protokoll zu starten. Die Automatisierung der Protokollgenerierung führt uns zur nächsten Änderung. Früher musste man die Protokolle lokal abspeichern. Wenn dies nicht passiert ist, waren die Protokolle weg.

Beim Ausführen eines Datenzuordnungsauftrags mit Rückverfolgbarkeitsprotokoll können Sie nun einen entfernten Ordnerspeicherort verwenden, um Ihre Rückverfolgbarkeitsprotokolldatei zu speichern und zu lesen.

  • Entfernte Ordnerspeicherorte sind Ziele, die im SAP BTP Cockpit und in SAP Open Connectors konfiguriert sind.
  • Sie können Cloud-Speicherdienste wie Google Drive, OneDrive, SharePoint usw. nutzen, um Ihre Ordner zu erstellen.

Nun ist es möglich ein OneDrive oder SharePoint zu hinterlegen, wo die Protokolle zentral abgespeichert werden.

Nun kann sichergestellt werden, dass JEDE Änderung, welche ins Group Reporting über GRDC Mapping reinläuft, auch mit dem Rückverfolgbarkeitsprotokoll dokumentiert wird und diese Protokolle für den Wirtschaftsprüfer automatisch abgelegt werden.

Möchten Sie wissen, was das Release 2402 noch bereithält? Dann lesen Sie die weiteren Beiträge:

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